Die von der Bundesregierung geplanten Umlagen zur Beschaffung und Speicherung von Gas sind zurückgenommen worden und werden nicht erhoben. Da viele Gasversorger diese Umlagen aber bereits aus rechtlichen Gründen
in die Abschlagszahlungen für die kommenden Monate eingerechnet haben, kann es zu Überzahlungen bei den Abschlägen kommen.
Sie sollten daher ihre Abrechnungen genau prüfen und darauf achten, dass der Gasversorger die zu viel erhobenen Beiträge mit einer der nächsten Abrechnung verrechnet oder Ihnen den Fehlbetrag als Gutschrift gutschreibt. Auf alle Fälle sollten Sie Ihre Abrechnungen der nächsten Monate sehr genau verfolgen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.